Steuern

Die Steuerstatistiken stellen die Ergebnisse der einzelnen Steuerarten und ihre Berechnungsgrundlagen dar. Neben dem Steueraufkommen bieten sie detaillierte Informationen zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. Sie informieren auch über die Steuerbelastung der Einwohner und der Unternehmen.

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Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik erfasst alle unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtigen natürlichen Personen, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten haben. Berücksichtigt werden die Einkommensteuerveranlagungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen (früher: Lohnsteuerkarten) der nicht zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen.

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Statistische Berichte

L4300C Einkommen der natürlichen Personen - Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik


Die Grundgesamtheit der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen bilden alle Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente, die im Grundsatz der Besteuerung unterliegen. Es handelt sich dabei v. a. um Altersrenten, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Nicht einbezogen sind Renten, die steuerfrei oder nicht steuerbar sind (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung). Ebenfalls nicht im Datenbestand enthalten sind Beamtenpensionen und Versorgungsleistungen aufgrund einer Direktzusage und aus einer Unterstützungskasse, da diese einkommensteuerlich zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen.


Die Umsatzsteuerstatistik weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen (ohne Umsatzsteuer) über 22 000 Euro (bis einschließlich 2019: 17 500 Euro) betrug. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept.

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Statistische Berichte

L4100C Umsätze und ihre Besteuerung - Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik

L4700C Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Veranlagungen)


In der Gewerbesteuerstatistik werden alle in Bayern ansässigen gewerblichen Unternehmen mit deren inländischen Betriebsstätten erfasst, deren Veranlagung zur Festsetzung eines Steuermessbetrags führte. Es handelt sich genaugenommen um eine Gewerbesteuermessbetragsstatistik.

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L4800C Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik


Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Besteuerungsgrundlage ist unter Berücksichtigung des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Berichtjahres bezogen hat.

Gegenstand der Körperschaftsteuerstatistik sind sämtliche (maschinelle und manuelle) Veranlagungen zur Körperschaftsteuer. Erhebungs- und Darstellungseinheit sind alle in Bayern ansässigen Körperschaftsteuerpflichtigen. Diese teilen sich in unbeschränkt und beschränkt Körperschaftsteuerpflichtige sowie die steuerbefreiten (partiell steuerpflichtigen) Körperschaften auf.


Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist alle steuerpflichtigen Erwerber auf, für die aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung im Berichtsjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde, hierbei kann jedoch der Zeitpunkt der Zuwendung um mehrere Jahre zurückliegen.

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L4600C Erben und Schenken


Personengesellschaften/Gemeinschaften sind Zusammenschlüsse natürlicher und/oder juristischer Personen und selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Ihre Einkünfte werden durch die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung (§§ 179, 180 Abgabenordnung) ermittelt, auf die Beteiligten (z. B. Gesellschafter) aufgeteilt und bei diesen im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. 

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L4500C Einkommen der Personengesellschaften/ Gemeinschaften Ergebnisse der Statistik über die Personengesellschaften/ Gemeinschaften


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